Eignungsfeststellungsprüfung bzw. -gespräch

Viele Universitäten haben keine Zulassungsbeschränkungen, was die Bewerbung um ein Studium im Bereich der Chemie angeht. Da jedoch die Abbrecherquote sehr hoch ist, haben viele Universitäten eine sogenannte Eignungsfeststellungsprüfung, die Studienanwärter vor dem Studium ablegen müssen. Dieser Test dient der Universität, ebenso wie dem Studieninteressierten dazu, festzustellen, ob die Vorrausetzungen für ein Chemiestudium von den Bewerbern erfüllt werden. An einigen Universitäten ist für die Feststellungsprüfung nur die Abiturnote und die Noten für die Fächer Mathematik, Biologie, Chemie und Physik ausschlaggebend. An anderen Hochschulen muss ein Eignungstest abgelegt werden. Inhalt dieses Tests sind normalerweise Schulkenntnisse der Fächer Chemie, Physik, Mathematik und Biologie. Sollte man die Eignungsfeststellungsprüfung nicht bestanden haben, so wird man in der Regel zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Es gibt jedoch auch Hochschulen, die zu einem Eignungsfeststellungsgespräch einladen. Bei diesem werden in der Regel Grundkenntnisse abgefragt und die Motivation für das Studium geklärt. Man sollte sich daher gut überlegen, warum man sich gerade für diese Universität bzw. dieses Studienfach entschieden hat und welche Arbeitsbereiche man nach dem Studium anpeilt.

Tipp: Wer sich selber unabhängig testen möchte, der kann das hier tun.